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Bootsbenützung

09.01.2010

1. ZWECK

Die Bootszuteilung soll allen ein ungetrübtes Rudervergnügen bescheren.                                             Zudem wird die Schonung des teuren Ruderinventars angestrebt.

2. GÜLTIGKEIT 

Die Namenliste wird bei Berücksichtigung der rudertechnischen Fortschritte                                              der Clubmitglieder periodisch angepasst und erweitert. Beim geführten Mann-                                        schaftsrudern und Ausfahrten entscheidet der verantwortliche Leiter über die                                          Bootszuteilung und das Rudermaterial.

3. NAMENLISTE

Die aktuelle und gültige Namenliste mit den fortgeschrittenen Ruderinnen und                                             Ruder ist am Anschlagbrett im Clubhaus angebracht.

4. PRIVATBOOTE

Privatboote dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Besitzers                                          gebraucht werden.

5. HAFTUNG

Bei Beschädigung haftet grundsätzlich der Verursacher, welcher die finanziellen  Folgen  zu tragen hat. Schäden sind im Logbuch zu vermerken. Bei Havarien ist der Ruder- bzw. Materialchef unverzüglich zu benachrichtigen.