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Bootsbenützung

09.01.2010

1. ZWECK

Die Bootszuteilung soll allen ein ungetrübtes Rudervergnügen bescheren. Zudem wird die Schonung des teuren Ruderinventars angestrebt.

2. GÜLTIGKEIT 

Die Namenliste wird bei Berücksichtigung der rudertechnischen Fortschritte der Clubmitglieder periodisch angepasst und erweitert. Beim geführten Mannschaftsrudern und Ausfahrten entscheidet der  verant- wortliche Leiter über die Bootszuteilung und das Rudermaterial.

3. NAMENLISTE

Die aktuelle und gültige Namenliste mit den fortgeschrittenen Ruderinnen und Ruder ist am Anschlagbrett im Clubhaus angebracht.

4. PRIVATBOOTE

Privatboote dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Besitzers gebraucht werden.

5. HAFTUNG

Bei Beschädigung haftet grundsätzlich der Verursacher, welcher die finanziellen  Folgen  zu tragen hat. Schäden sind im Logbuch zu vermerken. Bei Havarien ist der Ruder- bzw. Materialchef unverzüglich zu benachrichtigen.