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1. ZWECK
Die Bootszuteilung soll allen ein
ungetrübtes Rudervergnügen bescheren. Zudem wird die Schonung des teuren Ruderinventars angestrebt.
2. GÜLTIGKEIT
Die Namenliste wird bei
Berücksichtigung der rudertechnischen Fortschritte der Clubmitglieder periodisch angepasst und erweitert. Beim geführten
Mannschaftsrudern und Ausfahrten entscheidet der verant- wortliche Leiter über
die Bootszuteilung und das Rudermaterial.
3. NAMENLISTE
Die aktuelle und gültige Namenliste mit den
fortgeschrittenen Ruderinnen
und
Ruder ist am Anschlagbrett im Clubhaus angebracht.
4. PRIVATBOOTE
Privatboote dürfen nur mit
ausdrücklicher Bewilligung des Besitzers gebraucht werden.
5. HAFTUNG
| Bei Beschädigung haftet grundsätzlich
der Verursacher, welcher die finanziellen Folgen zu tragen hat. Schäden sind im Logbuch zu vermerken. Bei
Havarien ist der Ruder- bzw. Materialchef unverzüglich zu benachrichtigen. |
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