Neuerungen für den Ruderbetrieb gültig ab dem 21.05.2020
Ab dem 21.5.2020 gibt es neue Lockerung für den Ruderbetrieb. Die wichtigsten Punkte hier im Überblick:
SWISS ROWING bittet die Mitglieder der Ruderclubs weiterhin auf die Einhaltung der BAG-Vorgaben zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.
Versammlungsverbot (max. 5 Personen)
Distanzregeln (2 Meter Abstand, respektive 10 m2 Platzbedarf pro Person)
Hygienevorschriften des BAG
SWISS ROWING bittet die Mitglieder der Ruderclubs weiterhin auf die Einhaltung der BAG-Vorgaben zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.
Aufhebung von Einschränkungen für Risikogruppen
Zugelassene Bootskategorien: Skiff/Einer (1x): inkl. Solo und Surf-Skiff, Doppelzweier (2x) und Zweier-ohne (2-) Neu: Doppeldreier (3x), Doppelvierer (4x), und Vierer-ohne (4-)
Diese Lockerung gehen weiterhin mit Einschränkungen und Hygienemassnahmen einher. Wir bitten euch, den Newsletter des SRV, sowie das angepasste Schutzkonzept des RCAe aufmerksam zu lesen und danken weiterhin für euere Mithilfe und Solidarität.
Hier findet ihr das Schutzkonzept für unseren Club: RCAe Schutzkonzept
Detaillierte Infos des SRV findet ihr hier:
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